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Leserbrief / persönlicher Kommentar

Neue Gentechnik in Bayern laut Naturschutzgesetz verboten

Die CSU-Abgeordneten haben im EU-Umweltausschuss im Januar für die Zulassung der sogenannten Neuen Gentechnik gestimmt. Und das, obwohl nach dem erfolgreichen Volksbegehren ‚Rettet die Bienen!‘ ein Gentechnik-Anbauverbot als Art 11b in das Bayerische Naturschutzgesetz eingefügt wurde. Die in Bayern von der Bevölkerung gewünschte Vorsicht und Vorsorge wird so über das EU-Parlament ausgehebelt. Manfred Weber behauptet in dem o.a. Artikel: "Wir müssen als erstes die Sorgen der Menschen ernst nehmen und entsprechend handeln." In Brüssel pfeifen seine ParteikollegInnen aber auf bayerische Gesetze. Wäre er wirklich ein Vertreter Bayerns in Europa, fiele er der Bevölkerung und der Bayerischen Volksgesetzgebung nicht in den Rücken. Mit den neuen Regeln würde es nämlich keine Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von Pflanzen und Produkten mehr geben, die mit neuer Gentechnik hergestellt wurden oder genveränderte Inhaltsstoffe enthalten. Auch die Risikobewertung wäre gestrichen und damit das Vorsorgeprinzip aus den Angeln gehoben. Der Ökolandbau, wie wir ihn in der EU kennen und der per EU-Gesetz gentechnikfrei sein muss, ist in seinem Fortbestand durch die neuen Gesetze extrem gefährdet. Wenn die Gesetze vom Parlament so verabschiedet werden, wie sie der Umweltausschuss beschlossen hat, sind die Profiteure allein die Saatgutkonzerne.

Autor/in:
Friedel Dehn
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Wichtiger Hinweis:
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