Pressemitteilung
Funkmasten in Wohngebieten?
Auf der Homepage der Stadt liest man, dass Wohnungen und Kindergärten zur sensiblen Bebauung gehören und städtische Liegenschaften deshalb für Mobilfunkmasten tabu sind.
Neben der Erbighalle soll ein 25 m hoher Funkmast errichtet werden. Die Entfernung zur Wohnbebauung beträgt nur 80 m. Deswegen war es richtig, diesen Tagesordnungspunkt auf Antrag der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) in der letzten Sitzung des Umwelt-, Klima- und Verwaltungssenates von der Tagesordnung zu nehmen. Zuerst müssen die Bürger mit einbezogen werden, die letztlich von den Emissionen betroffen sind. Interessantes Detail in der Begründung zur Beschlussvorlage: „Wohnbebauung spielt bei der Vermietung einer städtischen Liegenschaft als Vorsorgekriterium keine Rolle." Dem entgegen liest man auf der Homepage der Stadt unter der Überschrift „Netzplanung in Aschaffenburg“: „Unter Vorsorgeaspekten werden städtische Liegenschaften mit umgebender sensibler Bebauung (z. B. Wohnungen oder Kindergärten) den Netzbetreibern nur angeboten, wenn sie aus Umwelt- und Vorsorgegesichtspunkten günstiger sind.“
Dennoch muss hier mit Besonnenheit agiert werden, um eine Wiederholung der Diskussion um den Mast am Südring zu vermeiden. Mit großem öffentlichem Druck wurde dieser Mast verhindert. Allerdings war die Konsequenz ein Standort mitten im angrenzenden Wohngebiet. Die ÖDP hatte damals als einzige Partei im Stadtrat vor dieser Konsequenz gewarnt und dem Maststandort mit 200 m Entfernung zur Wohnbebauung zugestimmt. Im vorliegenden Fall geht es auch um die aktuelle Technik. Auf Nachfrage erfuhren wir, dass der geringe Abstand von 80 m dem neuen Standard 5G geschuldet sei. Allerdings erfordert 5G Reichweiten von ca. 50 m, um den Anwender zu erreichen! Obendrein gibt es noch keine Anwendung für Privatleute in einem Wohngebiet, für die man 5G sinnvoll einsetzen kann. Abgesehen von dem hohen Energieverbrauch für zusätzliche Mobilfunkanwendungen gibt es also noch viel Diskussionsbedarf. Schreiben Sie uns gerne Ihre Meinung.
Katrin Bauer (Kreisschriftführerin)