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Pressemitteilung

Vom Sinn und Unsinn eines Verkehrsprojekts: Ausbau der B 469

Das Bündnis B469 hat einen Gutachter beauftragt, die Verkehrsuntersuchung zum Ausbau der B469 auf mögliche methodische Mängel zu prüfen. Er kommt zu dem Schluss, dass ein Ausbau in der geplanten Breite weder notwendig noch sinnvoll ist.

„[E]in Ausbau der B 469 mit einem RQ 31 [= Querschnitt von 31 m] bzw. noch größeren Sonderquerschnitten auf 58,3 % der gesamten Ausbaustrecke [ist] weder notwendig noch sinnvoll.“ Zu diesem Ergebnis kommt das Gutachten der RegioConsult, welches das Aktionsbündnis „Klima &Wald statt Asphalt“ (ein Zusammenschluss der ökologischen Verbände und Parteien, darunter die ÖDP Aschaffenburg) in Auftrag gegeben hatte. Vorgestellt wurde dieses Gutachten am vergangenen Freitag auf dem Marktplatz in Großostheim.

Die RegioConsult hat geprüft, ob der Sonderquerschnitt von 31 m (RQ 31), den das Staatliche Bauamt vorsieht, notwendig ist. Nun ist die B 469 als Stadtautobahn (EKA 3) zu klassifizieren, da die jeweiligen Anschlussstellen sehr dicht aufeinander folgen. Eine Verbreiterung auf das Niveau einer Fernautobahn (EKA 1) ist demzufolge nicht angebracht. Das Gutachten der RegioConsult legt zudem schlüssig dar, dass die Geschwindigkeit zwischen Stockstadt und Großostheim auf 80 km/h begrenzt sein muss. Denn auf Stadtautobahnen darf nicht schneller als 80 km/h gefahren werden. Gleichzeitig werden durch diese Geschwindigkeitsbegrenzung auch die Ziele des Bauamts erreicht: Die Sicherheit wird erhöht, der Verkehr verstetigt sich und die Betriebskosten der Nutzer sinken.

Die RegioConsult empfiehlt daher eine maßvolle Verbreiterung auf 25 m (RQ 25) und schließt mit dem Satz: „Mit einem RQ 25 können die Planungsziele – insbesondere hinsichtlich der Verkehrssicherheit – wesentlich besser erreicht werden.“ Somit ist klar: Natur und Umwelt müssen keineswegs in dem Maße in Mitleidenschaft gezogen werden, wie es das Staatliche Bauamt vorsieht. UND: Durch einen RQ 25 wird viel Geld gespart.

Katrin Bauer (Kreisschriftführerin)

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