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Bundestag - Parteienspenden über 35.000 €

Gemäß § 25 Abs. 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 35.000 Euro übersteigen, der Präsidentin des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von dieser unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bundestagsdrucksache zu veröffentlichen.

Europäische Bürgerinitiative: Einführung einer Vermögenssteuer zur Finanzierung des ökologischen und sozialen Wandels

Setze mit deiner Unterschrift ein Zeichen gegen Fracking:
https://www.duh.de/projekte/frackinggas-importe-stoppen/?&wc=NL_DI_240710


EU-Mercosur-Abkommen blockieren

                                                                              Unterschreibe hier!

Petition zur Verteidigung des Bayerischen Naturschutzgesetzes

Petition an den Bayerischen Landtag gemäß Art. 115 BV downloaden: Unterschriftenliste hier!

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