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Bundesverfassungsgericht

Karlsruher Entscheidung ein Riesenerfolg für junge Menschen

Die Richter erklärten, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, "unter verleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde."

Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen: "Abwarten und verschieben von radikalen Emissionsreduktionen auf später ist nicht verfassungskonform."

Karlsruhe hat auch das bayerische Klimaschutzgesetz zu Altpapier gemacht

"Die Rechte der Jugend und der künftigen Generationen werden dem heutigen Wachstumswahn geopfert, der konsequentes Handeln für Klima, Artenschutz und Resilienz nicht brauchen kann", urteilt die stellv. Landesvorsitzende der ÖDP Agnes Becker.
Sie fordert die Staatsregierung und die Landtagsfraktionen dazu auf, jetzt ein verfassungskonformes Gesetz für konsequenten Klimaschutz in Bayern auf den Weg zu bringen, das diesen Namen dann auch verdient.
Das bahnbrechende heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Klimaklage eröffnet nach Ansicht der bayerischen ÖDP völlig neue Handlungsmöglichkeiten bis hin zur Kommunalpolitik.
Die ÖDP will zeitnah alle bayerischen Städte mit eigenen Stadtwerken durch lokalpolitische Beschlüsse verpflichten, spätestens ab 2030 keinen Kohlestrom mehr zu beziehen und den Anteil der erneuerbaren Energien unverzüglich und kontinuierlich zu steigern.
„Leider sträuben sich CSU, SPD, FDP und Freie Wähler vor Ort in der Regel gegen Festlegungen. Wir starten nun vielerorts einen neuen Anlauf mit Bezug auf das Karlsruher Urteil“, kündigt Agnes Becker an.
„Der Karlsruher Richterspruch muss in Berlin alle bürokratischen Deckel für den Ausbau der erneuerbaren Energien beseitigen, die ursprüngliche Dynamik des EEG wieder herstellen und darüber hinaus ein Turbo-Beschleuniger für die Zeitpläne aller  lokalen Klimaschutzkonzepte werden“, fordert Landesvorsitzender Klaus Mrasek.
Die ÖDP fordert zudem Umweltminister Glauber und die Freien Wähler auf, die endgültige Ablehnung der dritten Startbahn am Großflughafen München, die Streichung jeglicher Flugverkehrsförderung und die Abschaffung der 10-H-Windkraftblockade zur Koalitionsfrage zu erklären.

ÖDP froh über Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutz

Jugendliche erkämpfen epochalen Erfolg:
„Absage an eine Nach-mir-die-Sintflut-Politik“

„Unzureichender Klimaschutz verletzt schon heute die Freiheits- und Grundrechte. Diese Entscheidung ist eine Ohrfeige für die verantwortlichen Politiker.“ So deutlich kommentiert Christian Rechholz, der Bundesvorsitzende der ÖDP, den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, das den Beschwerden von neun Jugendlichen teilweise stattgegeben hat: „Es ist sehr traurig, dass die Jugend den Erhalt unseres Planeten erstreiten muss, weil die Politik so offensichtlich versagt!“

„Das ist ein epochales Urteil“, findet Rechholz, „denn es ist die klare Absage an eine Politik, die nur in Wahlperioden denkt. Wir müssen nachhaltig agieren und auch die Freiheit unserer Kinder und Enkel im Blick behalten. Es kann nun nicht mehr nach dem Motto gehen: Nach mir die Sintflut!“ Die ÖDP fordert deshalb erneut den sofortigen Ausstieg aus der Kohle und den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energien. Auch die umweltverträgliche Verkehrswende ist längst überfällig. Für Neubauten dürfen fossile Heizungen spätestens ab 2024 nicht mehr zugelassen werden.

„Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverfassungsgericht Geschichte geschrieben: Klimaschutz ist ein Menschenrecht. Der Gesetzgeber muss jetzt sofort handeln, weiteres Verschieben verstößt gegen die Verfassung,“ stellt Rechholz fest: „Offensichtlich hat sich Christian Lindner von der FDP ganz gewaltig getäuscht, als er Fridays for Future mit den arroganten Worten abkanzelte: ´Lasst da mal besser die Profis ran.´ Heute wurde deutlich, die Profis findet man offensichtlich bei der Jugend und nicht bei der FDP oder der Großen Koalition.“

Die ÖDP ist solidarisch mit der Jugend und der Bevölkerung in der ganzen Welt. Wir wollen, dass die Ergebnisse der Wuppertaler Studie konsequent in Gesetze gegossen werden. Danach darf Deutschland nicht mehr CO2 pro Einwohner verursachen als andere Länder. „Das bedeutet, dass Deutschland in den kommenden fünf Jahren seine Emissionen drastisch reduzieren muss. Um die Erderwärmung auf 1,5 Grad zu begrenzen, müssen wir unseren CO2 Ausstoß um mindestens 60 Prozent reduzieren – bis 2025. Bis 2030 braucht es eine Reduktion von 85 Prozent, im Vergleich zu 1990!“, so Rechholz.

Luisa Neubauer: "Klimaschutz ist nicht nice to have", sondern ein Grundrecht.


Deutschlands weitgehende Untätigkeit verletzt Grundrechte (auf Leben, Gesundheit, Existenzminimum, Eigentum). Karlsruhe hat die Bundesregierung zu mehr Klimaschutz verpflichtet.

Das BVerfG hat die 1,5-Grad-Grenze des Pariser Klima-Abkommens mit seinem Urteil für verfassungsrechtlich verbindlich erklärt. Die grundrechtliche Freiheit und das Staatsziel Umweltschutz verpflichteten den Gesetzgeber, einen vorausschauenden Plan zu entwickeln, um mit den noch möglichen Restemissionen sorgsam umzugehen. Das ist nicht gewährleistet, wenn keinerlei konkrete Planung für die Zeit nach 2030 stattfindet und überdies fast das gesamte Budget nach der bisherigen Klimapolitik bis 2030 aufgebraucht sein werde.
Das Verfassungsgericht erteilt einer Politik, die nur in Wahlperioden denkt, eine klare Absage. Es verlangt, nachhaltig zu agieren und auch die Freiheit unserer Kinder und Enkel im Blick behalten. Weiteres Verschieben verstößt gegen die Verfassung.